Neuregelung der Parkordnung am Guggenberger See
Seit 1. Mai 2020 können auch Besucherinnen und Besucher, die nur kurz joggen oder schwimmen wollen, einen Kurztarif an den fünf neuen Parkscheinautomaten wählen. Diese stehen an der Nord-, Südost- und Südwestzufahrt sowie am Parkstreifen entlang der Ost- und Westseite des Guggenberger Sees.
Der Verein für Naherholung im Raum Regensburg e.V., Eigentümer und Betreiber des Erholungsgebiets Guggenberger See, weist die Besucher des Badesees auf die künftige Neuregelung der Parkordung hin.
„Die Parkzeiten und der Tagestarif von 2,50 Euro bleiben unverändert. Zusätzlich stehen den Besuchern neue vergünstigte Kurztarife zur Verfügung. Neben der Tageskarte werden für 90 Minuten Parkdauer ein Sport- bzw. Aktivtarif für 1,00 Euro sowie ab 16.00 Uhr ein Feierabendtarif für 1,00 Euro angeboten“, informiert Elisabeth Sojer-Falter, Geschäftsführerin des Vereins für Naherholung. Motorradfahrer können sich auf gebührenfreies Parken freuen und auch die Besitzer der Bayerischen Ehrenamtskarte parken wie bereits in der Vergangenheit kostenlos, sofern die gültige Karte gut sichtbar im Auto hinterlegt ist.
Neue Hinweisschilder weisen die Badegäste auf die geänderte Parksituation am Guggenberger See hin. Der Verein für Naherholung im Raum Regensburg e.V. hat in Kooperation mit der Stadt Neutraubling den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Oberpfalz zur Verkehrsüberwachung beauftragt, um Parksünder zur Rechenschaft zu ziehen. Zur Gewöhnung an die Parkautomaten zeige man Parksündern und Falschparkern in den ersten zwei Maiwochen lediglich die „gelbe Karte“, so Sojer-Falter. Ab Mitte Mai werde dann der Zweckverband die Einhaltung regelmäßig kontrollieren.
Ohne Kleingeld per Smartphone-App bezahlen
Auch bargeld- und kontaktloses Bezahlen ist möglich. Die Funktion des Handyparkens ermöglicht dem Nutzer, seine Parkgebühren gemäß der Gebührenordnung zu entrichten – ohne Kleingeld und Gang zum Parkscheinautomaten. Dazu muss nur einmalig die kostenlose moBilLET App heruntergeladen werden.
Hinweise und der erforderliche QR-Code befinden sich am Parkautomaten.
Beachtung der Corona-Bestimmungen
Die Einschränkungen während der Coronakrise beeinflussen auch den Aufenthalt an den Erholungsgebieten. Dazu sind die aktuellen Bestimmungen der bayerischen Staatsregierung zu beachten. Informationen dazu können auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-regensburg.de/corona nachgelesen werden. Die Einhaltung der Bestimmungen wird zum Schutz der Erholungssuchenden von einem Sicherheitsdienst und auch von der Polizeiinspektion Neutraubling regelmäßig kontrolliert.
Informationen zum Naherholungsverein
Der Verein für Naherholung im Raum Regensburg e.V. ist Grundstückseigentümer und Betreiber von mehreren Erholungsgebieten. Neben dem Zeltplatz Kallmünz/Zaar und dem Guggenberger See ist der Naherholungsverein auch für den Sarchinger und Roither See zuständig. Als gemeinsame Aufgabe von Stadt und Landkreis Regensburg werden unter dem Dach des Naherholungsvereins naturnahe Erholungsangebote geschaffen, die primär den Erholungssuchenden der Region Regensburg zugute kommen. Das über 80 Hektar große Naherholungsgebiet „Guggenberger See“ liegt im östlichen Landkreis Regensburg, rund einen Kilometer von der Stadt Neutraubling entfernt, und ist vor allem im Sommer ein beliebtes Freizeitziel.
Kontakt:
Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des Vereins für Naherholung unter Telefon 0941 4009-615 oder naherholungsverein@lra-regensburg.de gerne zur Verfügung.