Kein Freizeit- und Badebetrieb während der Ausgangsbeschränkung

15. April 2021: Wie die Geschäftsführerin des Naherholungsvereins, Elisabeth Sojer-Falter, mitteilt, gelten für die drei Badeseen die gleichen Bestimmungen, wie sie bayernweit für alle öffentlich zugänglichen Freizeiteinrichtungen gelten.
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Das heißt, die Regelungen zu den Ausgangsbeschränkungen sind auch hier unmittelbar anzuwenden. Neben den bekannten Ausnahmen (zur Arbeit, zum Arzt, zum Lebensmitteleinkauf und zur Hilfe für andere) dürfe man auch zum Sport, zum Spazieren gehen und zur Bewegung an der frischen Luft die Wohnung verlassen. Allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Für diese Zwecke dürfe man daher die Badeseen gerne nutzen.

Ziel der Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung sei es, die Welle der Neuinfektionen so weit zu reduzieren, dass die damit einhergehende Zahl an klinikpflichtigen Patienten die Krankenhauskapazitäten nicht übersteige. Nachdem der Erreger bei Sozialkontakten als Tröpfcheninfektion übertragen werde, müsse deren Zahl so weit wie möglich eingeschränkt werden. Das Zusammentreffen von Menschen müsse daher reduziert werden. Die derzeit geltenden Beschränkungen seien gravierend und verlangten von allen Bürgerinnen und Bürgern große Opfer. Jedoch müsse gerade jetzt jeder Einzelne seinen solidarischen Beitrag leisten, um das Infektionsgeschehen möglichst zu verlangsamen. Je besser dies gelinge, desto größer sei die Chance, in absehbarer Zeit wieder sukzessive zu einer Normalisierung des öffentlichen Lebens zurückkehren zu können.

Daher, so der Appell der Geschäftsführerin, „bleiben Sie daheim, schränken Sie Ihre Sozialkontakte so weit wie möglich ein. Ein Spaziergang an den Badeseen oder eine Joggingrunde alleine oder mit der Familie sind erlaubt, mehr aber nicht. Strikt verboten sind (Grill-)Partys, verabredete oder spontane Treffen, ein Beisammensein oder jedwede Art von Gruppenbildung. Für die Zeit der Ausgangsbeschränkung wird es an den Badeseen keinen normalen Freizeit- oder Badebetrieb geben können. Wer dagegen verstößt, riskiert hohe Bußgelder. Die Einhaltung der Bestimmungen wird zum Schutz der Erholungssuchenden von einem Sicherheitsdienst und auch von der Polizeiinspektion Neutraubling regelmäßig kontrolliert.“